Verantwortung unter dem Schirm des Grundgesetzes - Erklärung und Aktion zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2020
Mit einer angezeigten Kunstaktion am Wendedenkmal in Plauen hat der Runde Tisch für Demokratie Toleranz und Zivilcourage im Vogtlandkreis am 23. Mai – dem Tag des Grundgesetzes - ein friedliches Zeichen für die Demokratie sowie ein Signal der Wertschätzung aller verantwortlich handelnden Menschen gesetzt.
Dazu wurden Videos aufgenommen (die derzeit noch geschnitten und möglichst bald veröffentlicht werden) sowie temporäre optische Zeichen in Form von Transparenten gesetzt. Die ca. 30 Teilnehmenden trugen Regenschirme mit sich, auf die Grundgesetzartikel aufgeschrieben waren. Wir und die wenigen anwesenden Politiker haben versucht, mit den Spaziergängern über das Grundgesetz ins Gespräch zu kommen, was aber nur sehr rudimentär gelang. Wir würden es begrüßen, wenn sich in diesen Zeiten mehr unserer Politikerinnen und Politiker dem Gespräch mit den Leuten auf der Straße stellen würden.
Wir sehen unsere Aktion nicht als Provokation sondern als konstruktiven Beitrag zur aktuellen politischen Diskussion und als Zeichen der Wertschätzung des Grundgesetzes als Garant eines Höchstmaßes an Freiheit.
Der Runde Tisch für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage im Vogtlandkreis ist mit dem Ziel gegründet worden mit, unser Gemeinwesen gegen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verteidigen. Diese Grundordnung beruht auf dem Grundgesetz der BRD, welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist und zu dessen Gültigkeitsbereich der Freistaat Sachsen seit 1990 gehört. Die Vertreter am Runden Tisch begrüßen es, wenn sich Menschen für den Schutz der in diesem Grundgesetz verbrieften Grundrechte einsetzen.
Die derzeitigen „Spaziergänge“ für Freiheit und Grundrechte nehmen wir mit Verwunderung wahr. Auch diesmal befanden sich nach unseren Zählung unter den Teilnehmenden mehr als 10%, die Anhänger einer Partei sind, die das Grundgesetz und die damit verbundenen Grundrechte abschaffen und einen autoritären Führerstaat errichten will. Offensichtlich verfolgen dieses Leute das Ziel, den in den Spaziergängen zum Ausdruck gebrachten Protest für ihre Zwecke zu instrumentalisieren: Das „System“, welches auf dem Grundgesetz fußt, soll verächtlich gemacht und abgeschafft werden. Andere Teilnehmenden scheinen die eigenen Persönlichkeitsrechte über das Recht auf Leben anderer Menschen (nämlich der schwer an Corona erkrankten) zu stellen.
Diese Feststellung bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir alle Teilnehmer an den Spaziergängen pauschal „in die rechte Ecke stellen“, wie die Spaziergänger es ihren Kritikern gern ebenso pauschal vorwerfen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung steht allen Spaziergängern zu. Wir sind aber schon der Überzeugung, dass es nicht gleichgültig ist, mit wem man sich zur Erreichung seiner legitimen Ziele gemein macht. Zudem muss jeder, der seine Meinung frei äußert, mit Widerspruch derer rechnen, die eine andere Meinung vertreten; Widerspruch ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Wir geben zu bedenken, dass das Grundgesetz einerseits die Freiheit aller garantiert und andererseits zugleich auf der Verantwortung aller beruht. Die im Grundgesetz formulierten Rechte sind von der unveräußerbaren Menschenwürde abgeleitet und gelten in Abwägung der einzelnen Rechte gegeneinander. So endet das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit ausdrücklich dort, wo das Recht des anderen beginnt. Zudem entlässt das Grundgesetz die Bürger nicht aus der Verantwortung, die sie füreinander und das ganze Gemeinwesen tragen; deshalb wurde das Grundgesetz „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erlassen.
Nach unserer Wahrnehmung sind die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie inklusive der Einschränkungen in einem derartigen Abwägungsprozess erlassen worden. Zur Frage, ob die Maßnahmen im Einzelnen tatsächlich notwendig und berechtigt waren und sind, nimmt der Runde Tisch ausdrücklich nicht Stellung. Darüber zu diskutieren hat jeder das Recht. Die Anti-Corona-Maßnahmen als Wege zu einer Diktatur zu verunglimpfen, halten wir aber für völlig überzogen.
Von daher halten wir es auch für unangemessen, den Protest gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in die Tradition der friedlichen Revolution von 1989 zu stellen. Das Staatswesen der BRD ist nicht annähernd so repressiv wie einstmals die DDR. Niemand, der auch noch so kritische Äußerungen von sich gibt, wird verhaftet oder anderweitigen staatlichen Repressionen ausgesetzt. Die Tatsache, dass die Spaziergänge ungehindert stattfinden führt beispielhaft vor Augen, dass wir eben nicht in einer Diktatur leben. Verbalen Widerspruch müssen die Spaziergänger freilich aushalten.
Ebenso weisen wir den Anspruch der „Spaziergänger“ zurück, „das Volk“ zu repräsentieren; schließlich sind nur maximal 1% der Plauener Bevölkerung auf der Straße.
Der Runde Tisch bedankt sich bei den vielen Menschen, die sich in der derzeitigen Krise besonnen und solidarisch verhalten. Diese Leute werden viel zu wenig wahrgenommen. Als Zeichen der Nächstenliebe insbesondere für die Schwächsten der Gesellschaft rufen wir zu Spenden für die Plauener Tafel auf! Dort bekommen alle Menschen Hilfe, die in der aktuellen Krise in Not geraten sind.
Spendenkonto:
St.-Johannis-Kirchgemeinde Plauen
IBAN: DE56 8705 8000 3000 0062 72
BIC WELADED1PLX
Verwendungszweck: Tafel
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