Für die Arbeitsweise im Bündnis für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage (kurz: „Bündnis für Demokratie“) sollen die folgenden Grundregeln gelten.
- Das Bündnis für Demokratie ist ein Zusammenschluss ohne Satzung und ohne verbindliche Mitgliederliste.
- Grundlage der Arbeit ist gegenseitiges Vertrauen aller im Bündnis Mitarbeitenden.
- Zur Mitarbeit eingeladen sind alle, die dem Konsenspapier des Bündnisses für Demokratie zustimmen und deren Mitarbeit am Runden Tisch einmal von allen Anwesenden akzeptiert worden ist.
- Wer neu zur Mitarbeit im Bündnis für Demokratie hinzukommen möchte, benötigt dazu einen Bürgen unter den bisherigen Mitarbeitenden. Wenn dann niemand der Anwesenden Einwände gegen eine Mitarbeit der bzw. des Hinzukommenden hat, gilt sie bzw. er als akzeptiert.
- Das Bündnis für Demokratie entscheidet immer im Konsens. Wenn sich keiner der Mitarbeitenden im Bündnis für Demokratie gegen eine diskutierte Stellungnahme oder gegen ein bestimmtes Vorhaben ausspricht, gilt die Stellungnahme oder das Vorhaben als beschlossen. Es gibt bezüglich der Geltung eines Beschlusses keine Mindestzahl für die Anwesenheit der Mitarbeitenden.
- Ziel dieses Konsensprinzips ist es, dass Organisationen oder Einzelpersonen aus einem möglichst breiten demokratischen Spektrum im Bündnis für Demokratie mitarbeiten können. Es sollen keine Beschlüsse gefasst werden, die einer beteiligten demokratischen Organisation oder Einzelpersonen die Mitarbeit unmöglich macht. Zugleich verpflichten sich die Teilnehmer zu größtmöglicher Toleranz und Kompromissfähigkeit gegenüber den anderen Mitarbeitenden im Bündnis für Demokratie.
- Zu den Sitzungen des Bündnisses für Demokratie werden alle rechtzeitig per E-Mail eingeladen. Wer verhindert ist, ist gebeten, sich zu entschuldigen.
- Die Sitzungen des Bündnisses für Demokratie sind nicht öffentlich. Gäste können zugelassen werden.
- Die Sitzungen werden von der Sprecherin bzw. dem Sprecher des Bündnisses für Demokratie oder der stellvertretenden Sprecherin bzw. dem stellvertretendem Sprecher geleitet. Sie bzw. er verfasst auch Tagesordnung und Einladung.
- Die „Wahl“ der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie der stellvertretenden Sprecherin bzw. dem stellvertretendem Sprechers erfolgt offen und im Konsens.
- Die Sitzungen des Bündnisses für Demokratie werden protokolliert. Das Protokoll der jeweils letzten Sitzung wird mit der Einladung zur nächsten Sitzung per E-Mail verschickt. Einwände gegen das Protokoll werden im Protokoll der laufenden Sitzung festgehalten. Das Protokoll ist dann mit den gegebenenfalls gemachten Einwänden gültig.