Für die Arbeitsweise im Bündnis für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage (kurz: „Bündnis für Demokratie“) sollen die folgenden Grundregeln gelten.
- Das Bündnis ist ein Zusammenschluss ohne Satzung und ohne verbindliche Mitgliederliste.
- Grundlage der Arbeit ist gegenseitiges Vertrauen aller im Bündnis Mitarbeitenden.
- Das Bündnis wird durch die Sprecherin bzw. den Sprecher sowie durch die stellvertretende Sprecherin bzw. den stellvertretenden Sprecher gleichberechtigt vertreten. Die Wahl der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie der stellvertretenden Sprecherin bzw. des stellvertretenden Sprechers erfolgt alle zwei Jahre offen und im Konsens.
- Zur Mitarbeit eingeladen sind alle, die die Ziele des Bündnisses teilen und die dem Grundkonsens zustimmen und deren Mitarbeit im Bündnis einmal von allen Anwesenden akzeptiert worden ist.
- Wer neu zur Mitarbeit im Bündnis hinzukommen möchte, benötigt dazu eine Bürgin oder einen Bürgen unter den bisherigen Mitarbeitenden. Wenn keiner der Anwesenden Einwände gegen eine Mitarbeit der bzw. des Hinzukommenden hat, gilt sie bzw. er als akzeptiert.
- Nicht im Bündnis mitarbeiten können Personen und Organisationen, die den demokratischen Verfassungsstaat und den Kernbestand des Grundgesetzes sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen. Ebenso sind Personen und Organisationen von der Mitarbeit ausgeschlossen, in deren schriftlichen oder mündlichen Verlautbarungen andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, ihres Glaubens oder äußerer Merkmale diskriminiert werden.
- Mit der Gründung des Bündnisses zum 1. Januar 2021 ergeht an alle, die im Verteiler des Runden Tisches für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage im Vogtlandkreis erfassten Organisationen und Einzelpersonen die Anfrage, ob sie Mitglied im Bündnis sein möchten. Bei Bejahung der Frage, gehören sie dazu. Von denen, die sich als Mitglieder des Bündnisses verstehen, wird erwartet, dass sie nach Möglichkeit auch konkret mitarbeiten. Wer innerhalb eines Jahres keinerlei Aktivität zeigt, wird nicht mehr als Mitglied betrachtet und aus dem Verteiler für Einladungen und Informationen entfernt. Letzteres bedeutet aber nicht, dass eine Zusammenarbeit des Bündnisses mit den betreffenden Organisationen oder Einzelpersonen ausgeschlossen ist.
- Behörden können nicht offiziell Mitglied in unserem zivilgesellschaftlichen Bündnis sein, da Behörden zur Neutralität verpflichtet sind. Das Bündnis ist aber an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Behörden sehr interessiert. Deshalb werden Vertreterinnen und Vertreter von Behörden gern aus gegebenem Anlass zu Sitzungen eingeladen.
- Das Bündnis entscheidet immer im Konsens. Wie ein solcher im Einzelnen erzielt wird, ist in einem gesonderten Text niedergeschrieben.
- Ziel dieses Konsensprinzips ist es, dass Organisationen oder Einzelpersonen aus einem möglichst breiten demokratischen Spektrum im Bündnis mitarbeiten können. Es sollen keine Beschlüsse gefasst werden, die einer beteiligten demokratischen Organisation oder Einzelpersonen die Mitarbeit unmöglich macht. Zugleich verpflichten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu größtmöglicher Toleranz und Kompromissfähigkeit gegenüber den anderen Mitarbeitenden im Bündnis.
- Entscheidungen im Bündnis treffen die bei den jeweiligen Sitzungen anwesenden Akteurinnen und Akteure. Es gibt bezüglich der Geltung eines Beschlusses keine Mindestzahl für die Anwesenheit der Mitarbeitenden. Entscheidungen, die den Grundkonsens berühren, können nur getroffen werden, wenn sie in der mit der Einladung versandten Tagesordnung angekündigt worden sind.
- Zu den Sitzungen des Bündnisses werden alle rechtzeitig per E-Mail eingeladen. Wer verhindert ist, wird gebeten, sich zu entschuldigen.
- Die Sitzungen des Bündnisses sind nicht öffentlich. Gäste können zugelassen werden.
- Die Sitzungen werden von der Sprecherin bzw. dem Sprecher des Bündnisses oder der stellvertretenden Sprecherin bzw. dem stellvertretenden Sprecher geleitet. Sie bzw. er verfasst auch Tagesordnung und Einladung.
- Die Sitzungen des Bündnisses werden protokolliert. Das Protokoll der jeweils letzten Sitzung wird mit der Einladung zur nächsten Sitzung per E-Mail verschickt. Einwände gegen das Protokoll werden im Protokoll der laufenden Sitzung festgehalten. Das Protokoll ist dann mit den gegebenenfalls gemachten Einwänden gültig.
- Das Bündnis gliedert sich in zwei Gremien: das Plenum und die Arbeitsgemeinschaft (AG). Sie verfahren in ihren jeweiligen Sitzungen grundsätzlich wie oben beschrieben.
- Das Plenum tagt ca. viermal jährlich an jeweils längerfristig bekannt gegebenen Terminen. Hier werden Grundsatzfragen entschieden, die etwa die in dem vorliegenden Text getroffenen Aussagen und Regelungen betreffen. Vor dem Plenum wird der Träger die Finanzen offenlegen. Alle Mitglieder werden rechtzeitig eingeladen. Die Plenumssitzungen werden protokolliert.
- Die Arbeitsgemeinschaft (AG) tagt nach Bedarf. Einladungen werden im Regelfall rechtzeitig an alle Mitglieder verschickt; im Einzelfall kann das auch sehr kurzfristig nötig sein. Die AG hat das Vertrauen, dass sie im Rahmen der geltenden Grundsätze agiert. Auf dieser Grundlage entscheidet sie über konkrete Aktionen bzw. Vorhaben, organisiert sie und führt sie durch. Die Mitglieder des Bündnisses werden über Entscheidungen und Vorhaben informiert.
- Die Verwaltung der Finanzen wird einem Mitglied oder einer Mitgliedsorganisation des Bündnisses übertragen. Die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand werden gegenüber den Mitarbeitenden im Bündnis offengelegt.
- Größere Ausgaben werden in der Regel im Rahmen von Sitzungen des Bündnisses beschlossen; in Ausnahmefällen können die Sprecherin bzw. der Sprecher oder die stellvertretende Sprecherin bzw. der stellvertretende Sprecher Ausgaben veranlassen.
- Die Mitgliedsorganisation des Bündnisses, die Finanzen verwaltet, wird als „Träger“ bezeichnet. Mit der Trägerschaft können weitere Organisationsaufgaben verbunden sein, die eine gewisse Rechtsverbindlichkeit bedeuten – z.B. Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Anstellung von Mitarbeitenden.
- Der Träger muss sich im Klaren darüber sein, dass Verlautbarungen und Aktionen des Bündnisses nicht als Verlautbarungen und Aktionen des Trägers gemeint sind und entsprechend auch nicht im Einzelnen der Zustimmung des Leitungsgremiums des Trägers bedürfen. Das Bündnis wird immer im Rahmen des vorliegenden Grundlagentextes und selbstverständlich nicht gegen den Träger agieren. Gleichwohl können die Verlautbarungen und Aktionen des Bündnisses nicht zwingend in allen einzelnen Aspekten den Zielen der Trägerorganisation entsprechen. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das Tun und Lassen des Bündnisses durch den Träger ergeben sich aus dem unten beschriebenen Verfahren zur konsensualen Entscheidungsfindung. Damit ist sichergestellt, dass bei etwaigen Interessenkonflikten eine Lösung gefunden werden kann, mit der alle Beteiligten leben können.